Leistungen zu
Restrukturierung & Sanierung

Restrukturierungsberatung

Unser Team ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen in Krisen- und Umbruchphasen. Wir arbeiten interdisziplinär mit den bundesweit renommiertesten Unternehmensberatern und Restrukturierungs­experten zusammen und können aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf ein breites Experten-Netzwerk zurückgreifen.

Wir entwickeln juristisch und betriebswirtschaftlich tragfähige Lösungen und helfen, Unternehmenskrisen zu bewältigen und Werte zu erhalten. Wir unterstützen und schützen Geschäftsführer und Vorstände, Gesellschafter und Aufsichtsräte, indem wir die Erstellung und Umsetzung von Sanierungs­konzepten begleiten, die Finanzierer­kommunikation übernehmen und dadurch Haftungsrisiken vermeiden.

Unser Beratungsspektrum umfasst neben allen krisenrelevanten insolvenz-, gesellschafts-, arbeits- und bankrechtlichen Fragenstellungen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Prüfung des Vorliegens von Insolvenzgründen (Zahlungsunfähigkeit, überschuldung)
  • Erstellung und Begutachtung von insolvenzrechtlichen Fortführungsprognosen (Fortbestehensprognose)
  • Beratung des Managements zur Vermeidung persönlicher Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken
  • Unterstützung bei der Liquiditätssteuerung
  • Erstellung von Liquidationsrechnungen und Opportunitätsszenarien unter Berücksichtigung von Haftungsverflechtungen
  • Entwicklung von Entflechtungskonzepten
  • Koordinierung und Unterstützung bei der Verhandlung von Sanierungskrediten
  • Begleitung der Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten / Sanierungsgutachten (IDW S 6)

Gläubigerberatung

Unsere Anwälte verfügen zudem über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Gläubigern in Krise und Insolvenz des Kundenunternehmens. In komplexen Finanzierungsstrukturen entwickeln wir maßgeschneiderte Vertragsgestaltungen und Sicherheitenkonzepte, um Schadensrisiken bereits im Vorfeld einer Krise zu minimieren. Wir übernehmen als doppelnützige Treuhänder die Gesellschaftsanteile und strukturieren und führen als Poolverwalter Sicherheitenpools für Banken und Kreditversicherer. In heterogenen Finanziererkreisen übernehmen unsere Anwälte die Rolle des Koordinators und Closing-Agents für die Sanierungsfinanzierung und begleiten deren Implementierung.

Durch unsere Erfahrung bei der Beurteilung von Sanierungskonzepten oder durch die Erstellung von Liquidations- und Vergleichsrechnungen für alternative Ansätze sind wir in der Lage, Gläubigern eine valide Entscheidungsgrundlage zu liefern. Im Schadensfalle setzen wir die Forderungen und Sicherungsrechte unserer Mandanten durch und vertreten diese bei der Abwehr von Haftungs- oder Anfechtungsansprüchen.

Unser Beratungsspektrum umfasst neben allen krisenrelevanten kreditvertraglichen und kreditsicherungs­rechtlichen Fragestellungen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Entwicklung von Sicherheitenkonzepten in komplexen Finanzierungssituationen
  • übernahme der Rolle des Sicherheitentreuhänders im Rahmen einer doppelnützigen (doppelseitigen) Treuhand oder eines Sicherheitenpools für Banken und Kreditversicherer
  • übernahme der Rolle des Koordinators und Closing-Agents in heterogenen Finanziererkreisen
  • Begleitung der Verhandlung von Sanierungskrediten und von Sanierungsvereinbarungen
  • Erstellung von Vergleichs- und Liquidationsrechnungen
  • Durchsetzung von Forderungen und Sicherungsrechten
  • Abwehr von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen
  • Vertretung der Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren, etwa durch Unterstützung bei der Forderungsanmeldung oder Übernahme von Gläubigerausschussmandaten

Poolverwaltung & Gläubigerausschuss­tätigkeiten

Die Anwälte der Kanzlei gehören zu den bundesweit regelmäßig bestellten Lieferantenpoolverwaltern, um die Eigentumsvorbehaltsrechte der Lieferanten in der Insolvenz des Abnehmers bestmöglich durchzusetzen und dadurch Sicherheitenerlöse zu maximieren und Schäden zu minimieren.

Neben der prophylaktischen Strukturierung und Führung von Sicherheitenpools als Sicherheitentreuhänder für Banken und / oder Kreditversicherer gehören zu den Leistungen als Poolverwalter insbesondere die Bildung eines Lieferantenpools in der Insolvenz des Abnehmers, die Verhandlung von Abgrenzungs- und Verwertungsvereinbarungen mit Insolvenzverwaltern und Banken sowie die anschließende Erlösverteilung an die Poolmitglieder.

Regelmäßig nehmen unsere Anwälte in diesem Zusammenhang auch Gläubigerausschussmandate wahr.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Doppelnützige (doppelseitige) Treuhand an Gesellschaftsanteilen
  • Entwicklung von Treuhandmodellen zur Insolvenzabsicherung
  • Strukturierung und Führung von Sicherheitenpools für Banken und Kreditversicherer als Poolverwalter oder Sicherheitentreuhänder

Unsere Leistungen:

  • Doppelnützige (doppelseitige) Treuhand an Gesellschaftsanteilen
  • Entwicklung von Treuhandmodellen zur Insolvenzabsicherung
  • Strukturierung und Führung von Sicherheitenpools für Banken und Kreditversicherer als Poolverwalter oder Sicherheitentreuhänder

(Doppelnützige) Treuhandmodelle

Eine Sanierungssituation ist für jedes betroffene Unternehmen eine extreme Herausforderung und fordert den vollen Einsatz sämtlicher Beteiligter. Nicht selten führen dabei jedoch unterschiedliche Interessenlagen auf Unternehmens-, Gesellschafter- und Finanziererebene zu Konflikten, die den Sanierungsprozess negativ beeinflussen und behindern können. Häufig ist die Krise auch mit einem Vertrauensverlust der Finanzierer in die Handelnden verbunden. Den Finanzierern kommt für das Gelingen der Sanierung regelmäßig aber entscheidende Bedeutung zu, weil diese für die Dauer der Sanierung mindestens ihre bestehenden Engagements aufrecht erhalten müssen, nicht selten aber auch zusätzliche Sanierungskredite (fresh money) zur Verfügung stellen müssen.

In einer solchen Situation kann die doppelnützige (doppelseitige) Treuhand ein besonders geeignetes Mittel sein, um die unterschiedlichen Interessen zum Ausgleich zu bringen und die Finanzierung der Sanierung abzusichern. Hierbei werden die Gesellschaftsanteile an dem zu sanierenden Unternehmen auf einen Treuhänder übertragen, der die Sanierung professionell begleitet und als neutraler Moderator nach Maßgabe des Treuhandvertrages die Interessen von Gesellschaftern und Finanzierern „doppelnützig“ wahrt. Den Finanzierern wird hierdurch eine atypische Sicherheit in Form der Unternehmensanteile eingeräumt. Zudem wird gewährleistet, dass der Sanierungsprozess entsprechend der im Treuhandvertrag definierten Bedingungen professionell überwacht und umgesetzt wird. Die Gesellschafter vermeiden eine wertvernichtende Insolvenz mit den damit verbundenen haftungs- und anfechtungsrechtlichen Folgen und erhalten sich die Chance, an einem Sanierungserfolg zu partizipieren.

Unsere Anwälte verfügen durch zahlreiche verhandelte oder geführte Treuhandschaften über umfassende Erfahrungen mit dem Instrument der doppelnützigen Treuhand und sind durch einschlägige Publikationen ausgewiesen.

Daneben strukturieren und führen wir als Poolverwalter oder Sicherheitentreuhänder Sicherheitenpools für Banken, Kreditversicherer und Lieferanten, indem wir Sicherheiten treuhänderisch verwalten, im Sicherungsfalle gebündelt durchsetzen und bestmöglich verwerten.

Zudem entwickeln unsere Anwälte in komplexen Mehrpersonenverhältnissen Treuhand(konto)gestaltungen und Treuhandmodelle, um Zahlungsströme oder Assets (z.B. Forderungen) gegen die Insolvenz eines Beteiligten abzusichern.

Sanierungsarbeitsrecht

Restrukturierungen sind häufig mit arbeitsrechtlichen Gestaltungs­maßnahmen verbunden, um die Strukturen und Kapazitäten eines Unternehmens den sich ständig ändernden Verhältnissen anzupassen und dadurch langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Achsnick Pape Opp verfügt aufgrund einer Vielzahl begleiteter Restrukturierungen über umfassende Erfahrung bei der Vorbereitung und Durchführung von (Teil-)Betriebsstillegungen, Standortschließungen, Betriebsübergängen und Personalmaßnahmen. Wir unterstützen unsere unternehmerischen Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und bei Verhandlungen mit Betriebsräten oder Gewerkschaften.

Daneben beraten wir Arbeitgeber als auch Organe (Vorstände, Geschäftsführer, CROs / Interim Manager) bei der Begründung und der Beendigung des Dienstverhältnisses und haben hierbei auch die notwendige versicherungsrechtliche Absicherung im Blick (D&O-Versicherung, Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung).

Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen sowie Standortschließungen
  • Verhandlung von Interessenausgleichen, Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen sowie Sanierungstarifverträgen
  • Entwicklung und Begleitung von Sozialauswahlverfahren
  • Vorbereitung und Umsetzung von Massenentlassungen
  • Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Vertretung der Arbeitgeberseite in Kündigungsschutzprozessen
  • Gestaltung von Betriebsübergängen nach § 613a BGB
  • Beratung bei der Begründung und der Beendigung von Organdienstverhältnissen (Vorstände, Geschäftsführer, CROs / Interim Manager)