Leistungen zu
Finanzierung & Factoring

Kreditvertrags- und Kredit­sicherungsrecht

Achsnick Pape Opp unterstützen ihre Mandanten in allen Fragen des Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrechts. Wir erstellen, prüfen und verhandeln Kredit- und Sicherheitenverträge sowie Pool- und Konsortialverträge, bewerten die Wirksamkeit und Insolvenzfestigkeit von Sicherheiten oder übernehmen die Rolle des Poolverwalters / Sicherheitentreuhänders im Rahmen von Sicherheitenpools. Unsere Anwälte beraten insbesondere im Zusammenhang mit der Ausreichung von Überbrückungskrediten und Sanierungskrediten, der Erstellung von Sanierungskonzepten / Sanierungsgutachten sowie dem Abschluss von Stillhaltevereinbarungen (Stand Still) und Sanierungsvereinbarungen.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Kredit- und Sicherheitenverträgen sowie Pool- und Konsortialverträgen
  • Beratung im Zusammenhang mit Überbrückungs- und Sanierungsfinanzierungen sowie flankierender Vereinbarungen (Stillhaltevereinbarung, Sanierungsvereinbarung)
  • Strukturierung und Führung von Sicherheitenpools als Sicherheitentreuhänder
  • Bewertung der Wirksamkeit und Insolvenzfestigkeit von Sicherheiten
  • Entwicklung von Sicherheitenkonzepten

Kredit- und Kautions­versicherungsrecht

Achsnick Pape Opp verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Umlauffinanzierung und des Kreditversicherungsrechts. Unsere Auftraggeber sind Kreditversicherer, Kautionsversicherer und Avalgeber.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der proaktiven Risikominimierung, indem wir in komplexen Sonderkonstellationen (z.B. bei Sicherheitenkollisionen) maßgeschneiderte Vertrags- und Sicherheitenkonzepte entwickeln und eine insolvenzfeste (dingliche) Rückabsicherung des versicherten Risikos kreieren.

Zudem übernehmen wir das Avalmanagement, indem wir die verbürgten Risiken managen, unberechtigte Avalinanspruchnahmen abwehren und nach Erledigung des Avalzwecks die zeitnahe Rückgabe der Aval- und Garantieurkunden durch den Begünstigen durchsetzen.

Im Schadensfalle setzen wir die Sicherungsrechte unserer Mandanten schnell und effektiv durch und wehren Anfechtungsansprüche sowie unberechtigte Avalinanspruchnahmen ab.

Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Entwicklung individueller Vertragsgestaltungen und Sicherheitenkonzepte zur (dinglichen) Rückabsicherung des versicherten Risikos
  • Sicherheitenmanagement (z.B. als Sicherheitentreuhänder) und Avalmanagement
  • Durchsetzung der Sicherungsrechte und Eigentumsvorbehaltsrechte der Versicherer und Versicherungsnehmer im Schadensfalle
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen sowie unberechtigter Avalinanspruchnahmen
  • Vertretung von Gläubigerinteressen im Rahmen des Insolvenzverfahrens, etwa durch Übernahme von Gläubigerausschussmandaten

Factoring & Zentralregulierung

Die Beratung im Zusammenhang mit Factoring und Zentralregulierung ist ein weiterer langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt von Achsnick Pape Opp. Wir unterstützen Factoringgesellschaften bei der Erstellung von Factoringverträgen und Allgemeinen Factoringbedingungen sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung der angekauften Forderungen. In der Insolvenz des Anschlusskunden setzen wir Ansprüche im Zusammenhang mit der Abwicklung des Factoringverhältnisses durch und wehren Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters ab oder organisieren den gemeinsamen Forderungseinzug.

Im Bereich der Zentralregulierung prüfen und erstellen wir Lieferanten- und Anschlussverträge, prüfen oder konzipieren das Besicherungskonzept und entwickeln auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen, insbesondere im Hinblick auf die Refinanzierung des Zentralregulierers.

Durch die besondere, durch zahlreiche Publikationen und Vorträge ausgewiesene Expertise im Bereich der Umlauffinanzierung sind Achsnick Pape Opp in der Lage, schnelle und interessengerechte Lösungen in komplexen Situationen, etwa beim Zusammentreffen von Factoring, Zentralregulierung und / oder Warenkreditversicherung, zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten bestmöglich gegen die Insolvenz eines Beteiligten abzusichern.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Die Prüfung oder Gestaltung von (Muster-)Verträgen für Factoringinstitute und Zentralregulierer
  • Außergerichtliche und gerichtliche Forderungsdurchsetzung
  • Prüfung oder Konzipierung der Besicherungslage für den Fall der Insolvenz eines Beteiligten
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen oder Organisation des gemeinsamen Forderungseinzuges mit dem Insolvenzverwalter des Anschlusskunden