Die Erstellung von Sanierungsgutachten als Voraussetzung für eine Unternehmenssanierung erfährt eine immer stärkere „Verrechtlichung“ und die Fälle der haftungs- und anfechtungsrechtlichen Aufarbeitung gescheiterter Sanierungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die inhaltliche Belastbarkeit des Sanierungskonzepts steht dann ebenso auf dem Prüfstand wie die Frage der Haftung des Erstellers und der an der Sanierung beteiligten Stakeholder. So verwundert es kaum, dass Sanierungsgutachten heute vornehmlich über den Tisch der Rechtsabteilungen der Banken und Sparkassen laufen, und auch für den Sanierungsberater ist die Erstellung von Sanierungsgutachten ohne spezifische rechtliche Unterstützung inzwischen fast undenkbar geworden. Der Teufel steckt wie so oft im (rechtlichen) Detail und in einer durch eine Absicherungskultur geprägten Gesellschaft geht es vor allem auch darum, sich für den Fall des Scheiterns der Sanierung vor Haftungs- und Anfechtungsrisiken zu schützen. Ohne ein grundlegendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen von Unternehmenssanierungen ist dies nicht möglich. Diese werden in unserem RWS-Skript „Sanierungsgutachten“ ebenso dargestellt wie die praktischen Probleme und Fallstricke, denen wir in der Sanierungspraxis begegnen.